Geplantes Transparenzgesetz untergräbt Datenschutz der Freien Berufe

Dresden: In einem Schreiben an Abgeordnete des Sächsischen Landtages hat der Landesverband der Freien Berufe Sachsen e.V. (LFB Sachsen) ein geplantes Transparenzgesetz kritisiert. Aus seiner Sicht untergräbt es die Regelungskompetenzen der Selbstverwaltungskörperschaften und führt zu einem erheblichen Mehr an Bürokratie.

Aktuell wurde ein Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen vorgelegt. Laut den geplanten Bestimmungen soll der freie Zugang zu behördlichen Informationen und Dokumenten ermöglicht werden. Dazu soll bis Ende 2020 ein Transparenzgesetz geschaffen werden, das in der Regel kostenfrei sowohl den individuellen Zugang zu Informationen (Informationsfreiheit) als auch den allgemeinen Zugang zu digital vorliegenden Behördeninformationen über eine Online-Transparenzplattform vorsieht. Der Schutz von Daten privater Dritter oder besonderer öffentlicher Belange soll dem nicht überwiegen. Der kommunalen Ebene soll ermöglicht werden, rechtssichere Informationsfreiheitssatzungen zu erlassen.

Aus Sicht des LFB Sachsen wird die Tatsache, dass auch die Kammern unter das Gesetz subsumiert werden sollen, als sehr kritisch erachtet. Gemäß der Begründung soll das Gesetz die demokratische Meinungs- und Willensbildung sowie die demokratische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger fördern. Mit der Möglichkeit, sich über eine zentrale Transparenzplattform zu informieren, sollen sie Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen besser nachvollziehen können.

Die Kammern der Freien Berufe sind jedoch Selbstverwaltungskörperschaften, die qua gesetzlicher Legitimation ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit regeln dürfen. Dafür sind auch ausreichend demokratische Strukturen vorhanden. Und über die frei zugänglichen Kammerwebsites sind bereits heute eine Vielzahl von Informationen für die Öffentlichkeit frei zugänglich.

„Den Kammern weitere Veröffentlichungspflichten aufzuerlegen, verstößt gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und führt überdies zu einem erheblichen Bürokratiemehraufwand. Hier endet unser Verständnis für demokratische Teilhabe, die im Übrigen bereits mehr als ausreichend gegeben ist.“, so Hans-Joachim Kraatz, Präsident des LFB Sachsen.

Geplantes Transparenzgesetz untergräbt Datenschutz der Freien Berufe

  • Schrift vergrößern
  • Schrift verkleinern
  • Seite ausdrucken
  • Seitenanfang