Auszahlung der Überbrückungshilfe III gestartet
Bundesweites Bearbeitungsportal freigeschaltet

Sachsenweit haben seit Mitte Februar Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler knapp 3.100 Anträge auf Überbrückungshilfe III und gut 6.400 Anträge auf Neustarthilfe gestellt. Der Bund hat an die Antragsteller bereits Abschläge in Höhe von 82 Millionen Euro gezahlt. Seit der gestern (17.03.2021) erfolgten Freischaltung des bundesweiten Bearbeitungsportals kann die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) mit der Bearbeitung und vollständigen Auszahlung beginnen.

Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB, sagt: »Mit Start der Überbrückungshilfe III liegen wir auch bei der Bearbeitung der anderen beiden großen Soforthilfe-Programme im Zeitplan. Wir tun alles, um die von der Corona-Pandemie betroffenen sächsischen Unternehmen so schnell wie möglich zu unterstützen. Härtefälle genießen wie bisher unsere ganz besondere Aufmerksamkeit und werden mit höchster Priorität behandelt.

Seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 hat die SAB mehr als 130.000 Anträge auf Corona-Liquiditätshilfen bearbeitet. Der aktuelle Bewilligungsstand bei den gut 17.000 Anträgen auf Novemberhilfe, die die SAB seit Freischaltung des bundesweiten Antragsportals ab dem 12. Januar 2021 bearbeiten kann, beträgt 95 Prozent, so dass bereits 16.306 Unternehmen ihr Geld bekommen haben, davon 5.392 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren. Für die Dezemberhilfe, die die SAB seit dem 1. Februar 2021 bearbeiten kann, haben die SAB und der Bund 16.728 Anträge erhalten. 89 Prozent davon sind aktuell abschließend bearbeitet. Hier haben bislang 15.828 Unternehmen ihre Auszahlung erhalten, davon 5.069 über abgeschlossene Abschlagszahlungen im Direktverfahren.

Über die Überbrückungshilfe III

Mit der Überbrückungshilfe III werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt. Diese Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.

Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet – maximal aber 1,5 Millionen Euro (drei Millionen Euro für Verbundunternehmen).

Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte, wie Steuerberater und Anwälte. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Zentrale Plattform zur Beantragung der Wirtschaftshilfen des Bundes: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Die Sächsische Aufbaubank wurde 1991 gegründet und fungiert als Förderbank des Freistaates. Damit unterstützt das Institut Sachsen bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Im Wesentlichen reicht die SAB Fördermittel aus im Wohnungsbau, für die Wirtschaft, die Infrastruktur, Kommunales, Bildung und Soziales sowie Landwirtschaft und Umwelt. Die Gelder werden als Darlehen, Zuschüsse oder Bürgschaften vergeben. www.sab.sachsen.de

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